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Was tun, wenn die bestellte Ware nicht kommt?

Falls du in der Schweiz online etwas bestellt und bezahlt hast, aber die Ware nicht geliefert wurde, ist das natürlich ärgerlich. zaster.ch hilft dir mit diesen praktischen Schritten, um deine Rechte durchzusetzen.

5 Tipps um dein Recht durchzusetzen

  1. Kontakt mit dem Verkäufer aufnehmen:
    Der erste Schritt ist, den Verkäufer zu kontaktieren. Schreib ihm eine E-Mail oder ruf an, um den Status deiner Bestellung zu klären. Setze eine Frist (z. B. 10 Tage) und fordere die Lieferung schriftlich ein. So behältst du die Kontrolle und dokumentierst deinen Versuch, das Problem zu lösen.
  2. Mahnung per Einschreiben senden:
    Wenn der Verkäufer nicht reagiert oder weiterhin keine Lieferung erfolgt, sende eine formelle Mahnung per Einschreiben. Setze eine neue Frist (z. B. 14 Tage) und weise darauf hin, dass du bei weiterer Nichtlieferung rechtliche Schritte in Erwägung ziehst.
  3. Rückforderung des Geldes:
    Hast du deine Bestellung per Kreditkarte, PayPal oder TWINT bezahlt? Dann kannst du direkt bei deinem Zahlungsanbieter eine Rückbuchung (Chargeback) beantragen. Falls du per Rechnung oder Banküberweisung bezahlt hast, ist die Rückforderung leider etwas komplizierter, da deine Bank nicht immer direkt eingreifen kann.
  4. Betreibung einleiten:
    Falls der Verkäufer nicht reagiert, kannst du eine Betreibung einleiten. Dazu musst du das zuständige Betreibungsamt am Wohn- oder Firmensitz des Verkäufers kontaktieren (eine Liste gibt es auf betreibungsschalter.ch). Dort reichst du ein Betreibungsbegehren ein, in dem du deine und die Schuldner-Daten, den ausstehenden Betrag und eine kurze Begründung angibst. Die Einleitung der Betreibung kostet je nach Betrag zwischen 20 und 150 CHF, diese Kosten kannst du später vom Schuldner zurückfordern. Das Betreibungsamt stellt dem Verkäufer einen Zahlungsbefehl zu, woraufhin er 20 Tage Zeit hat, um zu zahlen oder Einspruch zu erheben. Falls keine Zahlung erfolgt, kannst du die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Falls der Schuldner Einspruch erhebt, musst du eine Rechtsöffnung beim Gericht beantragen.
  5. Meldung bei der Polizei (bei Betrug):
    Sollte es sich um einen Betrug handeln (z. B. mehrere Kunden haben ähnliche Probleme mit diesem Händler), kannst du bei der Polizei eine Anzeige erstatten. Entweder direkt bei der Polizeistation oder online.

Falls du unsicher bist oder weitere Unterstützung brauchst, kannst du dich jederzeit an die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) oder eine Rechtsberatungsstelle wenden.

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